Vor einige Tagen habe ich via Instagram gefragt, ob es Fragen zu Themen wie Gewerbeanmeldung, Gewerbeschein, Finanzamt, Freiberufler und Co hinsichtlich dem Blogger-Beruf habt. Überraschenderweise sind wohl einige von meiner Community gerade dabei ein Unternehmen zu gründen oder ein Kleingewerbe anzumelden oder sich als Freiberufler selbständig zu machen. Jedenfalls haben mich so viele Fragen erreicht, dass ich daraus gleich mehrere Blogbeiträge geplant habe. Starten wir heute also mit dem ersten Beitrag, indem ich alle Fragen hinsichtlich ‚als Blogger ein Gewerbe anmelden‘ beantworten möchte. Ich habe versucht Schritt für Schritt zu erklären, was zu tun ist, wenn man als Blogger ein Gewerbe anmelden möchte. Zwar bin ich bei diesem Beitrag insbesondere auf den Blogger Beruf eingegangen, jedoch können fast alle Tipps auch auf andere Berufe umgelegt werden.
Was muss vor der Gewerbeanmeldung passieren?
Solltest du angestellt sein, und das Gewerbe neben dem Angestelltenverhältnis ausführen wollen, muss noch vor Gewerbeanmeldung in einem ersten Schritt der Arbeitgeber darüber informiert werden. Solltest du dies nicht machen, kann das im schlimmsten Falle sogar ein Fristloser-Kündigungsgrund sein.
Was muss bei der Gewerbeanmeldung beachtet werden?
1. Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Das Gewerbe muss man anmelden, sobald der ausgeübten Tätigkeit eine Gewinnerzielungsabsicht zu Grunde liegt. Sprich sobald das Ziel verfolgt wird, regelmäßig Einnahmen zu erzielen. Achtung: Dazu zählt auch das regelmäßige Erhalten von Gratisware. Da du vermutlich nicht vorhast, mit dem Blog oder deinem Instagramkanal nur einmalig Geld zu verdienen, musst du also relativ zeitnah ein Gewerbe dafür anmelden.
2. Muss man ein freies oder reglementiertes Gewerbe anmelden?
Als Blogger muss bzw. kann man ein freies Gewerbe anmelden. Unter freien Gewerbe versteht man, dass sie ohne Befähigungsnachweis angemeldet und ausgeübt werden können.
3. Welches Gewerbe muss man anmelden?
Da es kein klassisches „Blogger-Gewerbe“ gibt, gehen hier die Meinungen etwas auseinander. Je nachdem welche Tätigkeiten man genau anbietet (Werbeplätze auf der Website, Affiliate-Links, Verkauf von eigenen Produkten, gesponserte Beiträge…), muss man unterschiedliche Gewerbe anmelden. Am besten besprichst du das mit einem Mitarbeiter der WKO. Der kann dich hier auch telefonisch sehr gut beraten, und gibt dir Auskunft darüber, welches bzw. wie viele Gewerbe du bei deinen individuellen Tätigkeiten genau anmeldet musst.
Hier eine Liste der Gewerbe, aus denen zumindest eines angemeldet werden muss:
- Ankündigungsunternehmen
- Werbeagentur
- Direktvertrieb oder Handelsagent
- Handelsgewerbe
4. Wo muss man das Gewerbe anmelden
Bei freien Gewerbe ist das zuständige Gewerbeamt die Bezirksverwaltungsbehörde des Gewerbestandortes. Je nach Standort ist das Gewerbeamt also entweder die Bezirkshauptmannschaft, der Magistrat der Stadt oder in Wien das zuständige Magistratische Bezirksamt.
Ich empfehle aber die Anmeldung ganz einfach online durchzuführen. Habe ich damals auch so gemacht. Formular ausfüllen dauert fünf Minuten und schon ist das Ganze erledigt 😉
5. Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung
Folgende Unterlagen sind bei der Gewerbeanmeldung notwendig (unabhängig davon, ob du das Gewerbe online oder vor Ort anmeldest):
- Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis oder gültiger Reisepass (nur wenn du noch nicht im Gewerberegister oder Zentralen Melderegister eingetragen bist)
- Aufenthaltstitel (nur bei Drittstaatenangehörigen)
- Heiratsurkunde (nur wenn der aktuelle Name vom Geburtsnamen abweicht)
- Meldebestätigung (nur wenn kein Wohnsitz im Inland vorliegt)
- Befähigungsnachweis (bei reglementierten bzw. Teilgewerben) -> da es sich bei den oben genannten Gewerbe um freie Gewerbe handelt, fällt dieser Punkt also schon mal weg
Kurz zusammengefasst: Solltest du österreichischer Staatsbürger sein, in Österreich leben und deinen Namen wegen einer Hochzeit nicht geändert haben, brauchst du an Unterlagen nichts weiter als deinen Reisepass.
6. Welche Kosten entstehen bei einer Gewerbe Anmeldung
Je nachdem welches Gewerbe angemeldet wird, belaufen sich die Kosten ungefähr auf 80€ bis 240€.
Was passiert nach Anmeldung?
1. Erhalt der Gewerbe-Anmeldung-Bestätigung bzw. des Gewerbescheins
Nach erfolgreicher Gewerbeanmeldung erhält man bei Online-Anmeldung innerhalb von 2 Wochen einen Original-Auszug aus dem Gewerbeninformationssystem Austria (GISA Auszug) vom Magistrat zugeschickt. Den sogenannten Gewerbeschein. Sollte man das nicht erhalten, so kann man beim zuständigen Magistrat rückfragen. Bei Anmeldung vor Ort kann man die Bestätigung gleich mitnehmen.
2. Meldung an die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen
In einem nächsten Schritt muss man innerhalb von vier Wochen die SVS kontaktieren. Diese ist mit der Durchführung der Sozialversicherung betraut, wenn man selbständig erwerbstätig ist. Auch die Meldung an die SVS kann man mit der Online-Versicherungsanmeldung bequem digital ausfüllen und übermitteln. In den ersten drei Jahren wird dann ein Mindestbeitrag von ca. 150€ / Monat verrechnet. Frühestens ab dem zweiten Geschäftsjahr liegt dann der erste Einkommensteuerbescheid vor, und die SVS kann die erste endgültige Berechnungsgrundlage und damit einhergehende Nachzahlungen für die Vorjahre ermitteln.
Wenn man aus der selbständigen Tätigkeit weniger als 35.000€ Umsatz bzw. 5.527,92€ Gewinn pro Jahr erwirtschaftet, kann man sich aus der Sozialversicherung ausnehmen lassen und es ist nur die Unfallversicherung (10,09 Euro/Monat) zu zahlen. Auch den “Antrag auf Ausnahme von der Pflichtversicherung aufgrund geringer Einkünfte und Umsätze” muss man innerhalb von vier Wochen nach Gewerbeanmeldung ausfüllen und übermitteln.
3. Meldung an das Finanzamt
Innerhalb von 4 Wochen nach Gewerbeanmeldung muss man außerdem das Finanzamt kontaktieren. Die Anzeige der unternehmerischen Tätigkeit geht ganz einfach durch das Einbringen des Erklärungswechsels unter Anträge > Erklärungswechsel einbringen über den FinanzOnline Zugang.
4. Steuererklärung nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres
Hinsichtlich Steuern und notwendigen Steuererklärungen die anschließend auf einen zukommen, muss man unterscheiden, ob man neben dem Bloggen noch einen weiteren Beruf ausführt, oder nur Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit bezieht.
Eine Einkommenssteuererklärung muss jedenfalls erstellt werden, wenn man:
- rein durch das Bloggen mehr als 11.000€ Gewinn pro Jahr erzielt
- lohnsteuerpflichtige Einkünfte erzielt (zb durch ein Angestelltenverhältnis) und daneben mit dem Bloggen mehr als 730€ im Jahr erzielt und diese beiden Gehälter gesamthaft über 11.945€ betragen
Anders ausgedrückt darf man also neben einem Angestellten-Job mit dem Bloggen bis zu 730€ Gewinn bzw. als alleinige Einnahmequelle 11.000€ Gewinn pro Jahr erwirtschaften, ohne dass es einen Einfluss auf die zu zahlenden Steuern hat. Achtung, ein Gewerbe muss man – unabhängig von diesen 730€ Gewinn – zu diesem Zeitpunkt aber schon längst angemeldet haben. Denn wie bereits zu Beginn geschrieben, muss man dieses anmelden, sobald der ausgeübten Tätigkeit eine Gewinnerzielungsabsicht zu Grunde liegt. Unabhängig davon ob man tatsächlich bereits Gewinne erzielt oder nicht.
Die Steuererklärung muss dabei fristgerecht abgegeben werden, sprich nach Ablauf eines Kalenderjahres, spätestens bis zum 30.April.
Bei Einnahmen von über 35.000€ Gewinn/ Jahr muss man zudem eine Umsatzsteuererklärung einreichen. Erreicht man diese Grenze jedoch nicht, gilt man als Kleinunternehmer und ist von der Umsatzsteuer befreit. Die Umsatzsteuererklärung entfällt somit.
Bei all diesen Aspekten berät dich aber natürlich auch ein Steuerberater. Da musst du nicht alleine durch 😉
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Achtung: Da ich keine ausgebildete Steuerberaterin bin, kann ich nicht für die 100%ige Korrektheit der Aussagen garantieren. Jedoch habe ich alles mit meinem Steuerberater abgestimmt und kann mit guten Gewissen behaupten, dass ich den Vorgang bei meiner Gewerbeanmeldung genauso durchlaufen habe 🙂
Ich hoffe, dass ich mit diesem Artikel die wichtigsten Fragen zum Thema Gewerbe anmelden beantworten konnte und wünsche dir gutes Gelingen beim Start von deinem eigenen Gewerbe!
Alles Liebe
Magdalena
10 Kommentare
Danke für die tollen Tipps!!! Ist wirklich sehr hilfreich 🤗
Freut mich sehr, wenn der Beitrag nützlich war! 🙂
Alles Liebe
Magdalena
Ahh danke, genau, was ich gesucht habe :I
Oooh – freut mich wenn der Beitrag hilfreich war! ❤️
Danke für diesen nützlichen Artikel. Für den Start ins Online Business super
Sehr gerne – freut mich, wenn der Artikel nützlich war 🙂
Alles Liebe
Magdalena
Toller Artikel! An dieser stelle ein Hinweis auf die „Neuen Selbstständigen“ – das ist sicher auch nochmal ein sehr interessantes Thema
Guter Punkt liebe Sarah 🙂
Danke für die Ergänzung!
Alles Liebe
Magdalena
Der Artikel ist super hilfreich. Jetzt weiß ich welche Punkte wichtig sind und worauf ich achten muss. Dankeschön.
Liebe Grüße.
Liebe Anna,
freut mich, dass er hilfreich war :))
Alles Liebe
Magdalena